Diese Vereinbarung ist Teil der AGB. Sie gilt, soweit die Casa Castelletti GmbH («Anbieterin») für einen Salon («Kundschaft») Personendaten bearbeitet, für die der Salon verantwortlich ist (Art. 9 DSG).
Die Anbieterin betreibt die Software Tony für die Kundschaft. Dabei bearbeitet sie die Personendaten, welche die Kundschaft und ihre Mitarbeitenden in Tony erfassen oder die über Tony eingehen, etwa bei einer Online-Buchung. Die Vereinbarung gilt, solange der Vertrag läuft, und darüber hinaus, solange die Anbieterin noch Daten der Kundschaft bearbeitet.
Die Anbieterin speichert die Daten, zeigt sie an, wertet sie aus, versendet im Auftrag der Kundschaft Nachrichten (SMS, E-Mail, Benachrichtigungen) und beantwortet Anfragen an Tony mit Hilfe einer KI. Sie tut das ausschliesslich, um die Leistungen nach den AGB zu erbringen, und nie für eigene Zwecke.
Die Anbieterin bearbeitet die Daten nur so, wie die Kundschaft es selbst dürfte, und nur nach ihren Weisungen. Die Weisungen ergeben sich aus dem Vertrag und aus der Nutzung von Tony. Hält die Anbieterin eine Weisung für rechtswidrig, teilt sie das der Kundschaft mit.
Die Kundschaft ist für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung verantwortlich. Sie informiert ihre Kundinnen, Kunden und Mitarbeitenden über die Bearbeitung, holt die nötigen Einwilligungen ein, etwa für Werbung, und erfasst nur Daten, die sie für ihren Betrieb braucht.
Die Anbieterin verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Verschwiegenheit. Zugriff erhalten sie nur, soweit Betrieb, Support oder Fehlerbehebung es verlangen.
Die Anbieterin schützt die Daten mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen (Art. 8 DSG): verschlüsselte Übertragung, Passwörter nur als Hash, Zugriff nur nach Anmeldung und im Rahmen der Berechtigungen, welche die Kundschaft vergibt, Trennung der Daten der einzelnen Salons sowie Protokollierung heikler Vorgänge.
Die Kundschaft genehmigt die folgenden Unterauftragsbearbeiter:
Die Anbieterin überbindet ihnen ihre Pflichten aus dieser Vereinbarung und stellt bei einer Übermittlung ins Ausland einen angemessenen Schutz sicher (Art. 16 DSG), mit einer Zertifizierung unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework oder mit den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, die der EDÖB anerkennt. Einen neuen oder ersetzten Unterauftragsbearbeiter kündigt die Anbieterin vorher in der Datenschutzerklärung an. Hat die Kundschaft einen wichtigen Grund dagegen, kann sie widersprechen und den Vertrag auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Die Anbieterin unterstützt die Kundschaft dabei, Anfragen betroffener Personen zu beantworten, also Auskunft, Berichtigung, Löschung und Herausgabe von Daten, und bei einer allfälligen Datenschutz-Folgenabschätzung. Anfragen, die bei ihr eingehen, leitet sie an die Kundschaft weiter.
Stellt die Anbieterin eine Verletzung der Datensicherheit fest, meldet sie das der Kundschaft so rasch wie möglich (Art. 24 Abs. 3 DSG), mit den Angaben, welche die Kundschaft für eine eigene Meldung an den EDÖB oder an die Betroffenen braucht.
Bis zum Vertragsende kann die Kundschaft ihre Daten über die Exportfunktionen von Tony herunterladen. Danach löscht die Anbieterin die Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
Die Anbieterin gibt der Kundschaft auf Anfrage die Auskünfte, die sie braucht, um die Einhaltung dieser Vereinbarung nachzuweisen.
Stand: 18. September 2026
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